Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reparatur
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/ HAFTUNGSAUSSCHLUSS- und VERZICHTSERKLÄRUNG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen von Zweiradfitze Thomas Ganse (nachfolgend „Werkstatt“).
2. Auftragserteilung
Mit der Abgabe des Fahrrads erteilt der Kunde der Werkstatt den Auftrag zur Durchführung der besprochenen Arbeiten.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
Abweichungen bis zu 15 % sind ohne Rücksprache zulässig.
Sollten höhere Kosten entstehen, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.
4. Durchführung der Reparatur
Die Werkstatt ist berechtigt:
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notwendige Zusatzarbeiten durchzuführen, sofern diese zur Verkehrssicherheit erforderlich sind
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handelsübliche Ersatzteile zu verwenden
Altteile können auf Wunsch des Kunden ausgehändigt werden.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Reparatur gültigen Preise.
Die Zahlung ist bei Abholung sofort fällig.
Die Werkstatt ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
6. Abholung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Fertigstellung zeitnah abzuholen.
Nach 7 Tagen können Standgebühren berechnet werden.
Nach 3 Monaten behält sich die Werkstatt vor, das Fahrrad zur Deckung der Kosten zu verwerten, sofern der Kunde nicht erreichbar ist.
7. Haftung der Werkstatt
Die Werkstatt haftet nur:
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
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bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8. Gewährleistung
Auf durchgeführte Reparaturen und eingebaute Ersatzteile gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Keine Gewährleistung besteht für:
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Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Reifen, Ketten)
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Folgeschäden durch bereits vorhandene Mängel
9. Verkehrssicherheit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrrad nach der Reparatur regelmäßig überprüft wird.
Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung entstehen.
10. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
