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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reparatur

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/ HAFTUNGSAUSSCHLUSS- und VERZICHTSERKLÄRUNG

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1. Geltungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen von Zweiradfitze Thomas Ganse (nachfolgend „Werkstatt“).

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2. Auftragserteilung

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Mit der Abgabe des Fahrrads erteilt der Kunde der Werkstatt den Auftrag zur Durchführung der besprochenen Arbeiten.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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3. Kostenvoranschlag

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Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.

Abweichungen bis zu 15 % sind ohne Rücksprache zulässig.

Sollten höhere Kosten entstehen, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.

 

4. Durchführung der Reparatur

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Die Werkstatt ist berechtigt:

  • notwendige Zusatzarbeiten durchzuführen, sofern diese zur Verkehrssicherheit erforderlich sind

  • handelsübliche Ersatzteile zu verwenden

Altteile können auf Wunsch des Kunden ausgehändigt werden.

 

5. Preise und Zahlung

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Es gelten die zum Zeitpunkt der Reparatur gültigen Preise.

Die Zahlung ist bei Abholung sofort fällig.

Die Werkstatt ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

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6. Abholung

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Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Fertigstellung zeitnah abzuholen.

Nach 7 Tagen können Standgebühren berechnet werden.

Nach 3 Monaten behält sich die Werkstatt vor, das Fahrrad zur Deckung der Kosten zu verwerten, sofern der Kunde nicht erreichbar ist.

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7. Haftung der Werkstatt

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Die Werkstatt haftet nur:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

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8. Gewährleistung

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Auf durchgeführte Reparaturen und eingebaute Ersatzteile gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Keine Gewährleistung besteht für:

  • Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge, Reifen, Ketten)

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung

  • Folgeschäden durch bereits vorhandene Mängel

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9. Verkehrssicherheit

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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrrad nach der Reparatur regelmäßig überprüft wird.

Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung entstehen.

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10. Eigentumsvorbehalt

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Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

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11. Schlussbestimmungen

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Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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